Deutsch als Zweitsprache (DaZ)


An der Emil-Nolde-Schule leben wir grundsätzlich eine Willkommenskultur- alle Schülerinnen und Schüler sind bei uns herzlich willkommen. Im Bereich Deutsch als Zweitsprache wird nicht unter den verschiedenen Nationalitäten, Sprachen oder der Religionszugehörigkeit unterschieden. Wir wünschen uns ein harmonisches Miteinander der Kulturen.

 

 

Grundsätzlich werden alle Belange des DaZ-Unterrichts durch den DaZ-Erlass des Ministeriums für Schule und Berufsbildung geregelt.


An unserer Schule ankommende Jungen und Mädchen mit nicht deutschen Herkunftssprachen werden je nach ihrem Sprachstand in Basisstufe I oder II , Aufbaustufe oder Integrationsstufe eingeteilt und erhalten entsprechend ihres Sprachniveaus unterstützende Sprachangebote.

 

 


In den Basisstufen erhalten die Schülerinnen und Schüler Unterricht im Fach Deutsch als Zweitsprache. Dieser findet ggf. außerhalb der normalen Unterrichtszeit statt und kann in jahrgangsübergreifenden Gruppen durchgeführt werden.

 

In der Aufbaustufe finden ggf. weiterhin Sprachförderkurse und Beratung durch die DaZ-Lehrkraft statt. In der Integrationsstufe erhalten die Schülerinnen und Schüler Unterstützung durch entsprechend sprachsensiblen Fachunterricht.

Unterstützungsangebote / Zuständigkeiten


  • Sekretariat (Anmeldung/ Buskarte/ Krankmeldung/ Bildungsgutscheine/ OGS-Anmeldeformulare/ Unfallmeldung…)
  • Schulleitung Frau Christiansen (Aufnahmegespräch /Elternberatung/ Erziehungsmaßnahmen…)
  • Klassenlehrkraft ( Unterrichtsbelange / Elternbriefe/ Veranstaltungen/ Termine …)
  • DaZ- Lehrkraft (sprachliche Probleme/schulische Belange/ Integration)
  • Schulbegleitung (Unterstützung im Unterricht)
  • ggf. Schulassistentin ( Unterstützung im Unterricht)
  • ggf. Schulsozialarbeiterin (soziale Belange/ Familienunterstützung/ Streitschlichtung…)
  • ggf. Lehrkräfte für Sonderpädagogik (Förderung in den Bereichen Sprache, Lernen und emotionale Entwicklung)
  • Mitarbeiter/-innen der OGS (Nachmittagskurse/ Hausaufgabenbetreuung/ Mittagessen…)
  • Hausmeister ( verlorene Dinge)
  • Dolmetscher 

 


Das wünschen wir uns von den Erziehungsberechtigten


Gute Zusammenarbeit mit den Eltern: 

  • Bereitstellung von Schulmaterial

  • Elternpost regelmäßig kontrollieren

  • Elternbriefe unterschrieben mit in die Schule geben

  • telefonische Krankmeldungen

  • Teilnahme an Elternversammlungen und an Beratungsgesprächen

Das wünschen wir uns von den Schülerinnen und Schülern


  • Interesse am Erlernen der deutschen Sprache und am Kennenlernen der deutschen Kultur
  • Respektieren der Schulordnung
  • Teilnahme an allen verpflichtenden schulischen und außerschulischen Veranstaltungen
  • Teilnahme an den Angeboten der OGS
  • Einbindung in die deutsche Kultur durch Mitgliedschaften im örtlichen Sportverein/ bei der freiwilligen Feuerwehr oder bei den Pfadfindern….

 


Informationen zur Ausübung religiöser Handlungen


  • Es steht kein Gebetsraum zur Verfügung.
  •  Auch während des Ramadans ist eine Teilnahme am Unterricht verpflichtend.
  • Kopftücher dürfen getragen werden.
  • Grundsätzlich arbeiten Jungen und Mädchen bei uns gemeinsam.
  • Die Teilnahme am Schwimmunterricht ist für alle verpflichtend. Eine entsprechende Badebekleidung (Burkini) darf getragen werden.
  • Eine Befreiung vom evangelischen Religionsunterricht ist möglich. Es werden dann Aufgaben aus einem anderen Fach bereitgestellt.

 


DaZ - Unterricht


Je nachdem mit welcher Voraussetzung eine Schülerin oder ein Schüler zu uns an die Schule kommt, beginnt der DaZ-Unterricht mit der Alphabetisierung in der deutschen Sprache oder baut darauf auf, dass die deutschen Buchstaben bzw. das lateinische Alphabet bereits erlernt wurden.

Im DaZ-Unterricht werden durch verschiedene Methoden (z.B. mit Frage-Antwort- oder Wort-Bild-Karten) Wortschatz , Grammatik und Satzstrukturen erlernt. Es werden aktuelle (z.B. jahreszeitliche) Themen berücksichtigt und darüber hinaus Themen, die sich um das Leben in Deutschland bzw. um Unterschiede und Gemeinsamkeiten bezüglich des Herkunftslandes drehen.

 

 

Neben verschiedenen Lehrwerken stehen den Lernenden inzwischen zwei digitale Lern-Apps kostenlos auch für die Weiterarbeit zu Hause zur Verfügung (Anton und Deutschfuchs). 

Leistungsbewertung


Damit durch die mangelnden Sprachkenntnisse keine Benachteiligung entsteht, kann für DaZ-Lernende ein Nachteilsausgleich gewährt werden:

  • Verwendung zweisprachiger Wörterbücher,
  • Fachwörterlisten,
  • Vorlesen der Aufgaben,
  • Zeitverlängerung 

Schülerinnen und Schüler der Basisstufe erhalten zunächst ein DaZ-Zeugnis mit Schwerpunkt auf der Beurteilung des Sprachstandes.

Sobald wie möglich sollen jedoch fachliche Bewertungen in Form von Kompetenzen oder Noten hinzukommen.

Schulabschluss


DaZ-Lernende , die erst fünf oder weniger Jahre an einer deutschen Schule unterrichtet wurden, können bei der Abschlussprüfung sprachliche Hilfsmittel, wie z.B. Wortlisten oder ein zweisprachiges Wörterbuch verwenden.

 

 

Eine Herkunftssprachenprüfung anstelle der Englischprüfung kommt für Schülerinnen und Schüler in Betracht, die weniger als drei vollständige Schuljahre am Englischunterricht teilgenommen haben.

 

Diese Prüfung muss von den Erziehungsberechtigten rechtzeitig beantragt werden.

Klassenwiederholung


Grundschülerinnen und -schüler können die Eingangsphase in drei Jahren durchlaufen. Die Jahrgangsstufe 3 oder 4 kann in Ausnahmefällen einmal wiederholt werden.

 

 

In der Sekundarstufe kann eine Jahrgangsstufe von 5-8 einmal wiederholt werden. Ab Klassenstufe 8 gibt es die Möglichkeit flexibler Übergangsphasen.

 

Die Abschlussprüfung

(ESA / MSA) kann nach einem Unterrichtsjahr wiederholt werden.