auf der Internetpräsenz der Emil-Nolde-Schule.
An unserer Grund- und Gemeinschaftsschule ist jeder herzlich willkommen.
Wir empfinden Unterschiede als Bereicherung und Vielfalt als Stärke. Die Emil-Nolde-Schule bietet ein zeitgemäßes und abwechslungsreiches (vielfältiges) Bildungsangebot, das Durchlässigkeit
gewährleistet und auf die unterschiedlichen Abschlüsse, vom Ersten allgemeinbildenden Schulabschluss bis zum Abitur vorbereitet. Wir unterrichten zukunftsorientiert mit modernen Inhalten und
Methoden und reagieren flexibel auf die Anforderungen der Lernenden.
Außerdem engagieren wir uns in unterschiedlichen Kooperationen mit vielen außerschulischen regionalen Partnern, damit unseren Schülerinnen und Schüler ein lückenloser Übergang ins Berufsleben
gelingt.
Wichtig sind uns ebenfalls die Förderung internationaler Kommunikation und die Akzeptanz für andere Kulturen.
Die Emil-Nolde-Schule will Bildungsprozesse anregen und lebensbegleitendes Lernen fördern. Wir gestalten unser Schulleben durch freundliches, respektvolles und tolerantes Miteinander von
Klassenstufe 1 bis 10. Wir nehmen uns Zeit miteinander zu sprechen und uns gegenseitig zu informieren und tragen alle zu einer anregenden Arbeitsatmosphäre bei.
Möchtet ihr uns kennenlernen? Besucht uns doch einfach und macht euch selbst ein Bild. Ein Anruf im Sekretariat genügt.
Herzliche Grüße
Petra Christiansen
(Schulleiterin)
Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,
liebe Schülerinnen und Schüler,
wir erhielten über das Ministerium Informationen, wie es nach den Osterferien schulisch weitergehen könnte. Leider sind noch viele Fragen offen, deren Beantwortung wir Ihnen und euch erst kurz vor dem Schulstart am 19.04.2021 mitteilen können. Da unser Schulserver (I-Serv) am 15.03. und 16.03.21 erneuert wird, wird die Kommunikation hauptsächlich über die Homepage www.emil-nolde-schule.com laufen können. Bitte informieren/informiert Sie/euch auch über die Medien (Shz und TV) bzw. auf der Internetseite des Bildungsministeriums www.schleswig-holstein.de.
Bis heute liegen uns folgende Informationen vor:
- Für die Zeit nach den Osterferien werden regelmäßige Tests von Schülerinnen und Schülern, sowie von allen in Schule Beschäftigten Voraussetzung für die Teilnahme am Präsenzunterricht sein (2 x wöchentliche Selbsttests in der Schule)
- Für alle Schülerinnen und Schüler wird am ersten Präsenztag nach den Ferien, planmäßig in der
1. Unterrichtsstunde eine Testung erfolgen. Die „Einverständniserklärung zur Selbsttestung mittels Pol-Antigen-Test und Einwilligung zur
Verarbeitung personenbezogener Daten“ wird dahingehend angepasst, dass die Unterschrift durch einen Sorgeberechtigten geleistet werden kann (Download Homepage).
- Bei Reisen in Risikogebieten müssen die Schülerinnen und Schüler eine Bestätigung über die Einhaltung der gültigen Regelungen der Quarantäne VO mitbringen (geplant).
Worüber wir noch keine Informationen geben können ist:
- für welche Klassen wird es Präsenz-, Wechsel- oder Distanzunterricht geben,
- was passiert mit Schülerinnen und Schülern (gerade am ersten Schultag nach den Osterferien), die
keine unterschriebene Einverständniserklärung vorlegen können,
- Organisation des Distanzunterrichts, da die Betreuung durch die Lehrkräfte nicht in gewohnter Ausführlichkeit möglich ist.
Wir halten Sie und euch auf dem Laufenden und wünschen schöne Ferien und frohe Ostern.
gez. Petra Christiansen, Schulleiterin
Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte,
liebe Schülerinnen und Schüler,
Sie erhalten heute Informationen für die Teilnahme Ihrer Tochter/Ihres Sohnes an einem 1x wöchentlich angebotenen freiwilligen Selbsttest.
Vorweg: Es finden am 23.03, 26.03 und 29.03.2021 die ESA und MSA-Abschlussprüfungen statt. Wir haben die Möglichkeit, um die Prüfungen unter Pandemiebedingungen zu organisieren, an diesen Tagen die Klassenstufen 5-9 in den Distanzunterricht zu schicken. Wir werden versuchen es zu vermeiden, um bis zu den Osterferien soviel Unterricht wie möglich stattfinden zu lassen. Das wird leider am 29.03.2021 nicht möglich sein. (Ausnahme: 8. Klassen, da diese für eine Woche im BAW sind). Für die Klassenstufen 5 und 6 wird an diesem Tag eine Notbetreuung eingerichtet. Bitte melden Sie Ihren Bedarf bis spätestens 25.03.2021 13 Uhr im Sekretariat an.
Informationen zum Selbsttest:
Die Landesregierung hat den SARS-CoV-2 Rapid Antigen Test der Firma Roche beschafft. Dabei handelt es sich um Tests zur Eigenanwendung durch die Schülerinnen und Schüler. Keine aufsichtführende Person wird also den Test bei Ihrer Tochter/Ihren Sohn vornehmen.
Ein Anwendungsvideo finden Sie auf der Seite des Herstellers:
https://www.roche.de/patienten-betroffene/informationen-zu-krankheiten/covid-19/sars- cov-2-rapid-antigen-test-patienten-n/#anchor-handhabung
Wünschen Sie, dass Ihr Kind an dem Selbsttest teilnimmt, müssen Sie die Einverständniserklärung zur Durchführung sowie eine Einwilligungserklärung zur Datenverarbeitung unterzeichnen und Ihrer Tochter/ Ihrem Sohn bis spätestens Mittwoch, 24.03.2021 wieder mitgeben. Die Abschlussschülerinnen und -schüler erhalten 3 Testangebote (jeweils vor den Prüfungen). Daher benötigen wir die unterzeichneten Unterlagen bereits am Montag, 22.03.2021. Diese Materialien werden in Papierfprm am Freitag, 19.03.21 ausgeteilt.
Da die Teilnahme an dem Selbsttest auf freiwilliger Basis erfolgt, ergeben sich aus der Nicht-Teilnahme keine Konsequenzen. Aber auch die Teilnahme und ein ggf. negatives Ergebnis einer Testung ändert nichts an der Maskenpflicht, den Abstandsregeln, den Schnupfenplan oder anderen Hygienemaßnahmen. Liegt ein Verdacht Ihrerseits auf eine Erkrankung vor, bleiben die Schülerinnen und Schüler weiterhin zu Hause. Wenden Sie sich an Ihren Hausarzt/Kinderarzt und schicken Sie Ihr Kind nicht zum Testen in die Schule.
Eine Bescheinigung über das Testergebnis wird nicht ausgestellt.
Außerdem weisen wir Sie daraufhin, dass eine Testung vor Schulbeginn oder nach Schulschluss aufgrund der Busbeförderung nicht möglich ist. Zu unserem Bedauern wird das Verfahren während der Unterrichtszeit stattfinden müssen. Außerdem ist es uns nicht gestattet, den Schülerinnen und Schülern einen Test für die Durchführung zu Hause mitzugeben. Dieses ist mit dem Schulamt Nordfriesland besprochen worden.
Die Verlässlichkeit der Ergebnisse eines Selbsttest ist wesentlich von sorgfältigen Probeentnahmen abhängig. Wir werden Ihre Kinder durch anschauliche Erklärungen unterstützen aber keine Hilfestellungen (z.B. Abstriche vornehmen, Teströhrchen befüllen etc.) leisten.
Bitte bedenken Sie, ein positives Ergebnis eines Selbsttest ist noch kein positiver Befund einer Covid-19-Erkrankung. Sie als Eltern und Erziehungsberechtigte werden umgehend informiert. Alle weiteren notwendigen Maßnahmen und Informationen zum Umgang mit einer positiv getesteten Person erhalten Sie heute ebenfalls („Verhalten nach einem positiven PoC-Antigen-Selbsttest“). Auch wird nicht die ganze Klasse in Quarantäne geschickt oder die Schule geschlossen. Das kann nur das Gesundheitsamt nach dem positiven Ergebnis eines PCR-Tests anordnen. Direkte Sitznachbarn bzw. enge Kontaktpersonen werden aufgefordert, sich (bis zum Vorliegen des PCR-Testergebnisses des Verdachtsfalls) strikt an die Infektions- und Hygienemaßnahmen zuhalten und auch nicht notwendige Kontakte außerhalb der Schule zu vermeiden.
Bitte wenden Sie sich bei Fragen an die jeweilige Klassenlehrkraft.
Mit freundlichen Grüßen
gez. P. Christiansen
(Schulleiterin)
Am Montag, 15.03.2021 werden nun die Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen 7, 8 und 9 (MSA) in den Wechselunterricht können.
D. h. die Klassen werden in 2 Gruppen aufgeteilt und wochenweise beschult. Die Gruppe, die zu Hause bleibt erhält weiter Distanzunterricht aber nicht in gewohnter Form. Zunahme an Präsenzunterricht anderer Jahrgänge führt leider zur Abnahme der Intensität der Begleitung des Distanzlernens. Es wird aber gewährleistet, dass innerhalb von zwei Unterrichtswochen für beide Gruppen im gleichen Umfang Präsenzunterricht durchgeführt wird. Die Schülerinnen und Schüler, die jeweils in der Distanzlernphase sind, bearbeiten eigenständig Aufgaben bzw. arbeiten an Projekten. Lehrkräfte sind bei Nachfragen per E-Mail zu kontaktieren, die sicherlich erst am Nachmittag beantwortet werden können. Eine Lerngruppe für solche Schülerinnen und Schüler, die zu Hause schlecht lernen können kann leider nicht mehr angeboten werden. (Bisher war es immer Dienstag, Donnerstag und Freitag.)
Der Unterricht wird nach dem gültigen Stundenplan (genauso wie vor den Weihnachtsferien) stattfinden. Am Montag werden wir mit Klassenlehrer/in-Unterricht starten und uns erst einmal wieder zusammenfinden. Die 7.+8. Stunden lassen wir aus organisatorischen Gründen weiterhin nur in Distanz stattfinden.
Für die Klassenstufe 8 könnte es noch Änderungen geben, da wir schauen, ob die Durchführung der Werkstatt-Tage im BAW noch vor den Osterferien (22.03.21-26.03.21) möglich ist. Wir stehen mit den Betrieblichen Ausbildungswerkstätten in Niebüll in Kontakt und hoffen, diese Woche noch Genaueres zu erfahren. Sie/ihr werdet kurzfristig informiert.
Damit die Möglichkeit des Präsenzunterricht so lange wie möglich stattfinden kann, gelten weiterhin die Hygieneregeln. D.h. Die Schülerinnen und Schüler betreten das Schulgebäude durch den ihnen zugewiesenen Eingang: Klassen 7 + 8 durch den Haupteingang, Klasse MSA9 durch den Mensaeingang vom Schulhof aus und begeben sich in ihre Klassenräume auf dem gelben bzw. blauen Flur. Bitte beachtet die Einbahnstraßen-Regelung und auch das regelmäßige Waschen/Desinfizieren der Hände. Wenn wir nicht in unseren Klassenräumen sind, halten wir min. 1,5 Meter Abstand zu anderen Personen. Während des gesamten Schulbesuchs ist das Tragen einer medizinischen Mund-und Nasenbedeckung Pflicht.
Die Befreiung von der Mund-Nasenbedeckung ist nur mit ärztlichem Attest möglich.
Sollten Sie Bedenken hinsichtlich des Schulbesuchs haben, weil Sie mit einer Person der Risikogruppe in einem Haushalt leben, können Schülerinnen und Schüler an der Teilnahme vom Präsenzunterricht vom 15.03.21-31.03.21 beurlaubt werden. Dazu benötigen wir einen schriftlichen Antrag, den Sie uns gerne per E-Mail zukommen lassen können.
Außerdem können Eltern und Erziehungsberechtigte bis zum Schuljahresende der Jahrgangstufe den Antrag stellen, dass ihre Tochter oder ihr Sohn aufgrund der besonderen Umstände im Einzelfall die gesamte Jahrgangsstufe freiwillig wiederholen kann. Das Jahr der Wiederholung wird nicht auf die Schulbesuchsdauer angerechnet. Über den Antrag entscheidet die Zeugniskonferenz (Klassenkonferenz) im Juni.
Für Fragen stehen Ihnen und euch die Klassen- und Fachlehrkräfte zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Petra Christiansen
Schulleitung
Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,
liebe Schülerinnen und Schüler,
am Montag, 08.03.2021 ist es nun endlich soweit und die Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen 5 und 6 können zusätzlich zur Grundschule und den Abschlussschülerinnen und -schülern wieder zurück in den Präsenzunterricht. Das Angebot für die Klassenstufen 7 und 8 bleibt weiterhin am Dienstag, Donnerstag und Freitag bestehen.
Der Unterricht wird nach dem gültigen Stundenplan (genauso wie vor den Weihnachtsferien) stattfinden. Am Montag werden wir mit Klassenlehrer/in-Unterricht starten und uns erst einmal wieder zusammenfinden.
Auch das Angebot zur Betreuung unserer OGS findet statt, ebenso die Möglichkeit eines Mittagessens, das Sie wie gewohnt online buchen können.
Damit die Möglichkeit des Präsenzunterricht so lange wie möglich stattfinden kann, gelten weiterhin die Hygieneregeln. D.h. Die Schülerinnen und Schüler betreten das Schulgebäude durch den Seiteneingang vom Schulhof aus und begeben sich in ihre Klassenräume auf dem gelben Flur. Bitte beachtet die Einbahnstraßen-Regelung und auch das regelmäßige Waschen/Desinfizieren der Hände. Wenn wir nicht in unseren Klassenräumen sind halten wir min. 1,5 Meter Abstand zu anderen Personen. Während des gesamten Schulbesuchs ist das Tragen einer medizinischen Mund-und Nasenbedeckung Pflicht.
Weiterhin gilt:
Die Befreiung von der Mund-Nasenbedeckung ist nur mit ärztlichem Attest möglich.
Sollten Sie Bedenken hinsichtlich des Schulbesuchs haben, weil Sie mit einer Person der Risikogruppe in einem Haushalt leben, können Schülerinnen und Schüler an der Teilnahme vom Präsenzunterricht vom 08.03.21-31.03.21 beurlaubt werden. Dazu benötigen wir einen schriftlichen Antrag, den Sie uns gerne per E-mail zukommen lassen können.
Außerdem können Eltern und Erziehungsberechtigte bis zum Schuljahresende der Jahrgangstufe den Antrag stellen, dass ihre Tochter oder ihr Sohn aufgrund der besonderen Umstände im Einzelfall freiwillig die gesamte Jahrgangsstufe wiederholen kann. Das Jahr der Wiederholung wird nicht auf die Schulbesuchsdauer angerechnet. Über den Antrag entscheidet die Zeugniskonferenz (Klassenkonferenz) im Juni.
Für Fragen stehen Ihnen und euch die Klassen- und Fachlehrkräfte zur Verfügung.
Wir freuen uns, am Montag weitere Schülerinnen und Schüler wiederzusehen und so ein Stück zurück zur Normalität zu gelangen.
Mit freundlichen Grüßen
Petra Christiansen
(Schulleiterin)
Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,
lieben Schülerinnen und Schüler,
Ab nächstem Montag, 22.2.2021, wird eine neue Schulen-CoronaVO in Kraft treten, die den Rahmen für den weiteren Schulbetrieb absteckt. Mit der neuen Schulen-CoronaVO tritt auch eine neue Regelung zur Maskenpflicht für Lehrkräfte sowie Schülerinnen und Schüler in Kraft. Es gelten ab Montag demnach folgende Regelungen:
Für alle an Schule Beschäftigte sowie Schülerinnen und Schüler gilt die Pflicht, in der Unterrichts- und Betreuungssituation mindestens eine einfache Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Diese Verpflichtung gilt unabhängig von der jeweiligen Inzidenz in den Kreisen und kreisfreien Städten. Es wird empfohlen, eine medizinische Maske zu tragen.
Ab einer 7-Tage-Inzidenz (RKI) von mehr als 50 müssen alle an Schule Beschäftigten sowie Schülerinnen und Schüler eine medizinische Mund-Nasen-Bedeckung tragen, sog. einfache OP-Masken.
Natürlich wird kein Kind am Montag mit einer "falschen" Maske abgewiesen. Wir haben noch einen kleinen Vorrat von einfachen OP-Masken, die wir dann zur Verfügung stellen können.
Im Übrigen gelten die Verfahrenshinweise zu Schülerinnen und Schülern, die aus medizinischen Gründen keine Mund-Nasen-Bedeckung tragen können oder das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung verweigern, uneingeschränkt fort.
Auch gelten weiterhin die Regelungen zu Infektionsschutz und Hygienemaßnahmen im Rahmen des Schulbetriebs unter dem Aspekt des Schutzes vor Ansteckung durch das SARS-CoV-2.
Außerdem wird ab Dienstag, 23.02.21 wieder ein Mittagessen angeboten, das Sie wie gewohnt bis 09.00 Uhr online über die Homepage der OGS buchen können. Es wird allerdings in der Aula ausgegeben und gegessen.
Mit freundlichen Grüßen
Petra Christiansen
Schulleiterin
Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,
liebe Schülerinnen und Schüler,
Ab dem 22.02.21 geht es für die Grundschülerinnen und -schüler wieder los. Leider gilt es nicht für die Klassen der Gemeinschaftsschule, diese werden weiterhin (und voraussichtlich bis zum 07.03.21) weiter im Distanzunterricht beschult.
Wir möchten Ihnen, liebe Eltern, Omas und Opas, Freunde und Geschwister, an dieser Stelle für Ihre täglichen Bemühungen und Unterstützungen danken, die es uns allen ermöglichen in dieser „verrückten“ Zeit, schulische Inhalte für die Schülerinnen und Schüler bereitzuhalten und diese auch zu verinnerlichen. Den Eltern der Gemeinschaftsschüler/innen sei gesagt, halten Sie noch etwas durch und bleiben Sie zuversichtlich. Nehmen Sie bei Fragen, Sorgen und Nöten direkt Kontakt zu den Klassen- und Fachlehrkräften auf.
Die Abschlussklassen (ESA9 und MSA 10) dürfen weiterhin in Präsenzunterricht beschult werden. Die Notbetreuung für die Klassen 5+6 bleibt bestehen, ebenso unser Angebot für die Klassen 5+6 und 7+8, die zu Hause nicht gut lernen.
Die Grundschülerinnen und –schüler betreten bitte nach wie vor das Schulgebäude über den Eingang zum Grundschultrakt. Bitte achten Sie darauf, dass medizinische oder FFP2-Masken getragen werden müssen. Das gilt vor allem auch bei der Busbeförderung. (Eine Regelung ggf. mehr Busse einzusetzen gibt es leider noch nicht.)
Haben Sie dennoch Bedenken oder gehört eine Person der Risikogruppe zu Ihrem Haushalt, können Sie schriftlich (per Brief oder Email) ohne Begründung Ihr Kind bis zum 07.03.21 vom Präsenzunterricht beurlauben.
Auch gibt es einen neuen Schnupfenplan, der es Ihnen ermöglicht, Sicherheit bei Entscheidungen zum Schulbesuch zu treffen. Sie finden beide Ausführungen (Grundschule und Sek I) unter dieser Mitteilung.
Der Unterricht erfolgt nach Stundenplan. Es sind nur ein paar kleine Veränderungen vorgenommen worden. Die Informationen erhalten die Schülerinnen und Schüler direkt von den Lehrkräften vor Ort.
Die OGS startet ihr neues Halbjahresprogramm zu dem Sie Ihre Kinder immer noch anmelden können. (Auch Neuanmeldungen sind möglich). Das Kursprogramm finden Sie etwas weiter unten auf unserer Homepage.
Ein Mittagessen wird leider noch nicht angeboten. Geben Sie Ihrem Kind genügend Essen mit.
Informationen zu den zentralen Abschlüssen, dem Schreiben von Leistungsnachweisen (Klassenarbeiten) bzw. die Möglichkeiten das Schuljahr freiwillig zu wiederholen, erhalten Sie über gesonderte Mitteilungen über die Klassenlehrkräfte.
Mit vielen Grüßen
P. Christiansen
(Schulleiterin)
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+ weitere Information: Die Nachmittagsbetreuung in der OGS wird in den bestehenden Kohorten fortgeführt.
Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,
liebe Schülerinnen und Schüler,
wir erhielten gestern Mitteilungen zum möglichen, inzidenzbezogenen Unterricht für die Grundschule ab dem 22.Februar 2021
Wir werden die Organisation ausarbeiten, mit allen Gremien über die Umsetzung sprechen und Sie/Euch zeitnah darüber informieren.
Bis dahin herzliche Grüße und: Bleiben Sie gesund!
gez. Schulleitung
Liebe Eltern & Erziehungsberechtigte,
liebe Schülerinnen & Schüler,
In folgenden Dateien ist eine Betriebsanweisung sowie eine Empfehlung zur (Wieder-) Verwendung von FFP2-Masken für Sie und Euch als Download zur Verfügung gestellt:
Bleiben Sie gesund, passt auf Euch auf!
Herzliche Grüße,
Janine Otto
Schulverwaltung
Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,
liebe Schülerinnen & Schüler,
das neue Kursprogramm unserer OGS ist online.
Der Kursplan sowie das Anmeldeformular steht hier zum Download zur Verfügung.
Viele Grüße,
Das Team der OGS
Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,
wir wünschen Ihnen ein frohes und gesundes neues Jahr!
Wie Sie den Medien bereits entnehmen konnten, findet für alle Schülerinnen und Schüler ab dem 11.01.2021 bis Ende Januar Distanzlernen nach den Rahmenkonzepten (siehe unten) statt. Die Teilnahme am lernen in Distanz ist für die Schülerinnen und Schüler im Rahmen ihrer schulischen Mitwirkungspflicht verbindlich. Eine Ausnahme gilt bisher nur für die Abschlussschüler/innen ESA 9 und Klasse 10 unter Einhaltung des Abstandsgebots, sowie der Maskenpflicht. Parallel bieten wir für die Jahrgangsstufen 1-6 eine Notbetreuung an, für Kinder deren Erziehungsberechtigte zur kritischen Infrastruktur gem. geltender CoronaVO gehören, oder für alleinerziehende Berufstätige. Schülerinnen und Schüler, die an der Betreuung teilnehmen, werden in das Distanzlernen entsprechend der für ihre Lerngruppe vorgesehenen Angebote angemessen einbezogen. Eine schriftliche Anmeldung ist zwingend erforderlich (siehe unten).
Für Schülerinnen und Schüler ab Jahrgangsstufe 7, die nach Erkenntnissen der Schule im häuslichen Umfeld keine angemessenen Lern- und Arbeitsmöglichkeiten haben, eröffnen wir in Phasen des Distanzlernens die Möglichkeit, zu definierten Zeiträumen in einem von der Schule bereit gestellten Raum ihre Aufgaben zu bearbeiten. Sollten Sie dafür in Frage kommen, melden Sie sich bitte in der Schule. Über solcherart in besonderen Härtefällen zur Verfügung gestellte "Lern- oder Arbeitsräume", in denen Schülerinnen und Schüler weitgehend selbstständig arbeiten, trägt Schule zur Bildungsgerechtigkeit bei.
Auch in Distanzlernen findet Unterricht nach Stundenplan statt. Bedeutet: Schülerinnen und Schüler erhalten dann ihre Aufgaben und können in dem Zeitraum bei Erklärungsbedarf Fragen stellen.
Bei technischen Problemen melden Sie sich bitte per E-Mail an Emil Stein:
emil.stein@ens-nf.de oder per Telefon 0156 78384131
Die Leistungsbewertung zum Halbjahr erfolgt auf Basis der seit Beginn des Schuljahres erbrachten Leistungen. Arbeitsergebnisse und Arbeitsprozesse aus der Distanzlernphase werden unter angemessener Berücksichtigung der besonderen Umstände benotet.
Gezielte Informationen einzelner Klassen betreffend erhalten Sie über die Klassenlehrkräfte. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass nicht zu jeder rückgemeldeten Leistung eine Leistungsbewertung oder eine intensive Besprechung der Einzelarbeit ihres Kindes erfolgen kann. Ausführliche Rückmeldungen werden von den Lehrkräften für ausgewählte Aufgaben gegeben.
Haben Sie Fragen an die Fachlehrkräfte, nehmen Sie bitte Kontakt auf.
Wir warten auf weitere Informationen die wir Ihnen dann über IServ/Homepage zur Verfügung stellen. Unter dieser Mitteilung finden Sie ein Schreiben von Frau Karin Prien aus dem Ministerium.
Passen Sie auf sich auf!
Mit freundlichen Grüßen,
gez. Petra Christiansen
Schulleiterin
Anmeldung erforderlich:
Bitte melden Sie die Notbetreuung wöchentlich, immer bis Donnerstag neu unter der Tel.: 04664-94010 oder per E-Mail janine.otto@ens-nf.de an und geben sie fortlaufend die genauen Tage/Uhrzeiten an.
Für die Frühbetreuung (07.00 Uhr bis 08.00 Uhr) und die Nachmittagsbetreuung (Mo. - Do. bis 15.30 Uhr/ Fr. bis 14.00 Uhr) durch die OGS ist ebenfalls die Anmeldung im Sekretariat bzw. in der OGS notwendig. Mittagessen wird es nicht geben. Bitte beachten: Es werden in diesen Zeiten nur die bereits in der OGS angemeldeten Kinder betreut.
Wichtig: Alle Berechtigten für eine Notbetreuung legen bitte eine schriftliche Bestätigung des Arbeitsgebers vor. Bitte senden Sie uns diese mit der Anmeldung. Ebenso ist die Beförderung von den Eltern oder Erziehungsberechtigten selbst zu organisieren, da außer der öffentliche Linienverkehr kein Bustransfer stattfindet.
Die Rahmenkonzepte der Emil-Nolde-Schule für die Grundschule- sowie für die SEK I zum Lernen in Distanz finden Sie unterteilt in 2 Dateien hier:
Neu ist in dieser Handlungsempfehlung insbesondere, dass im Unterschied zu den besonderen Vorsichtsmaßnahmen zu Beginn des neuen
Schuljahres nunmehr leichte Erkältungssymptome, bei denen kein Zusammenhang mit einer COVID-19-Erkrankung zu vermuten ist, keinen Ausschlussgrund mehr vom Unterricht darstellen und die Karenzzeit
auf 24 Stunden gesenkt wurde. Diese Regelung tritt mit sofortiger Wirkung auch an die Stelle der zunächst strengeren Vorgaben aus dem Informationsschreiben an die Eltern zu Beginn des
Schuljahres.
Zum Vergrößern bitte auf das Bild klicken.
Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte,
liebe Schülerinnen & Schüler,
Unter Berücksichtigung der gewonnenen Erkenntnisse und der Diskussion hat sich die
Landesregierung darauf verständigt, dass ab Montag, 24. August, in allen Schulen eine
Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung gelten wird. Das gilt auf den Laufwegen,
in den Gemeinschaftsräumen, in der Pause und auf dem Schulhof, also überall dort, wo es
zu kohortenübergreifenden Begegnungen kommen kann. Von der Pflicht ausgenommen ist
der Unterricht in der Kohorte im Klassenraum sowie der Außenbereich auf dem Schulhof,
sofern hier Abstände sicher eingehalten werden können und die Schülerinnen und Schüler
in ihrer Kohorte verbleiben. Unberührt davon bleibt natürlich die Möglichkeit, auch weiterhin
während des Unterrichts auf freiwilliger Basis eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Mit
diesen verbindlichen Regelungen für alle Schulen gibt es ab Montag Sicherheit für alle
Mitglieder der Schulgemeinschaft.
Wenn ein Mitglied der Schulgemeinschaft (Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte,
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiten auch des Schulträgers und weitere an Schule
Beschäftigte) auf eine Covid19-lnfektion getestet wird, soll dies der Schule gemeldet
werden. Die Person bleibt bis zum Erhalt des Testergebnisses zu Hause. Läuft ein
Testverfahren lediglich für eine dritte Person, die nicht zur Schulgemeinschaft gehört, z. B.
Geschwisterkinder, Elternteil usw., muss die Person nicht zu Hause bleiben, außer das
zuständige Gesundheitsamt ordnet dies explizit an.
Ist ein Mitglied der Schulgemeinschaft hingegen positiv auf eine Covid19-lnfektion getestet
worden, so entscheidet das zuständige Gesundheitsamt über mögliche Einschränkungen
des Schulbetriebs für einzelne Personen oder Personengruppen. Die Schulleitungen
setzen die übermittelten Anordnungen oder Empfehlungen des zuständigen
Gesundheitsamts um.
Kann ein Gesundheitsamt kurzfristig keine Entscheidung treffen (z. B. weil das Testergebnis erst sehr spät vorliegt), kann die Schulleitung in Abstimmung mit der Schulaufsicht und mit Blick auf die konkrete Situation vorläufig eine einzelne Person oder eine Personengruppe bis zur Entscheidung des Gesundheitsamtes von der Teilnahme an den schulischen Präsenzveranstaltungen befreien. In diesen Fällen greifen die von den Schulen erstellten Konzepte für Lernen auf Distanz.
Weitere Informationen oder zurückliegende "Meldungen" finden Sie unter
"Meldungen im aktuellen Schuljahr".
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